Allgemeine Geschäftsbedingungen für Event-Buchungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Event-Anfragen und -Buchungen im „Das Clubhaus TSV Mannheim", Kiesteichweg 9, 68199 Mannheim. Mit Absenden der Event-Anfrage erkennt der Gast diese Bedingungen an.
2. Anfrage & Buchung
Die Event-Anfrage über das Online-Formular ist unverbindlich. Eine verbindliche Buchung kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Clubhauses zustande. Das Clubhaus behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen MwSt. Der im Formular angezeigte ca.-Gesamtpreis ist eine unverbindliche Schätzung. Der endgültige Preis wird nach Absprache schriftlich festgelegt. Eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises ist 14 Tage vor dem Event fällig, der Restbetrag am Tag des Events.
4. Personenanzahl
Die endgültige Personenanzahl ist spätestens 7 Tage vor dem Event verbindlich mitzuteilen. Diese Anzahl gilt als Mindestabnahme für die Abrechnung der Speisen und Getränkeflat.
5. Stornierung
Stornierungen sind bis 14 Tage vor dem Event kostenfrei. Bei Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Event werden 30 % des Gesamtpreises fällig. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Event werden 70 % fällig. Bei Nichterscheinen ohne Stornierung wird der volle Betrag berechnet.
6. Geschlossene Gesellschaft
Bei Buchung einer geschlossenen Gesellschaft ist die gesamte Lokalität exklusiv für den Gastgeber reserviert. Der Pauschalpreis beinhaltet Nebenraum und hintere Terrasse. Ein Mindestumsatz kann vereinbart werden.
7. Haftung
Das Clubhaus haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände, Dekoration oder persönliche Wertgegenstände der Gäste. Für Schäden an Einrichtung und Inventar haftet der Gastgeber. Der Gastgeber ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich.
8. Dekoration & Musik
Dekoration durch den Gastgeber ist nach Absprache gestattet. Konfetti, Klebeband an Wänden und offenes Feuer sind nicht erlaubt. Bei eigener Musik-/DJ-Anlage haftet der Gastgeber für die Einhaltung der Lautstärkebegrenzung.
9. Jugendschutz
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht gestattet.
10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Mannheim. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Es gilt deutsches Recht.
Stand: Juli 2026 – Das Clubhaus TSV Mannheim